| Beschreiben Sie im Detail, was Sie brauchen | Formuliere je 5 dass- und das-Sätze, basierend auf folgendem Text: Was ein Lehrling wissen muss: Keine Überstunden und keine Nachtarbeit Lehrlinge haben das Recht auf regelmäßige Lehrlingsentschädigung, eine bezahlte Freistellung für die Lehrabschlussprüfung und den Ersatz der Prüfungsgebühr durch den Lehrberechtigten. Für Jugendliche gelten eigene Arbeitszeitbestimmungen. Sie dürfen zum Beispiel keine Überstunden machen und grundsätzlich auch keine Nachtarbeit leisten. Auflösung in der Probezeit Eine Auflösung des Lehrvertrags kann von beiden Seiten nur in der dreimonatigen Probezeit ohne Angaben von Gründen erfolgen. Einvernehmlich kann ein Lehrverhältnis immer aufgelöst werden; jedoch ist zur Rechtsgültigkeit eine Belehrungsbescheinigung von der Arbeiterkammer einzuholen. Bei schuldhaftem Verhalten des Lehrberechtigten, z. B. bei Nichtbezahlung der Lehrlingsentschädigung, oder des Lehrlings, z. B. bei einem unerlaubten Fernbleiben vom Arbeitsplatz, können beide Seiten das Lehrver |