aidemia--modules-freequest_request_reqFormuliere je 5 dass- und das-Sätze, basierend auf folgendem Text: Was ein Lehrling wissen muss: Kei...
Beschreiben Sie im Detail, was Sie brauchenFormuliere je 5 dass- und das-Sätze, basierend auf folgendem Text: Was ein Lehrling wissen muss: Keine Überstunden und keine Nachtarbeit Lehrlinge haben das Recht auf regelmäßige Lehrlings­entschädigung, eine bezahlte Freistellung für die Lehrabschlussprüfung und den Ersatz der Prüfungsgebühr durch den Lehrberechtigten. Für Jugendliche gelten eigene Arbeitszeitbestimmungen. Sie dürfen zum Beispiel keine Überstunden machen und grundsätzlich auch keine Nachtarbeit leisten. Auflösung in der Probezeit Eine Auflösung des Lehrvertrags kann von beiden Seiten nur in der dreimonatigen Probezeit ohne Angaben von Gründen erfolgen. Einvernehmlich kann ein Lehrverhältnis immer aufgelöst werden; jedoch ist zur Rechtsgültigkeit eine Belehrungsbescheinigung von der Arbeiterkammer einzuholen. Bei schuldhaftem Verhalten des Lehrberechtigten, z. B. bei Nichtbezahlung der Lehrlingsentschädigung, oder des Lehrlings, z. B. bei einem unerlaubten Fernbleiben vom Arbeitsplatz, können beide Seiten das Lehrver
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Was ein Lehrling wissen muss

Arbeitszeiten und Entschädigungen

Das-Sätze:

  1. Lehrlinge dürfen keine Überstunden machen.
  2. Lehrlinge haben ein Recht auf regelmäßige Lehrlingsentschädigung.
  3. Die Prüfungsgebühr wird vom Lehrberechtigten ersetzt.
  4. Jugendliche unterliegen eigenen Arbeitszeitbestimmungen.
  5. Lehrlinge dürfen grundsätzlich keine Nachtarbeit leisten.

Dass-Sätze:

  1. Es ist wichtig, dass Lehrlinge keine Überstunden machen.
  2. Lehrlinge haben den Anspruch, dass ihre Lehrlingsentschädigung regelmäßig ausgezahlt wird.
  3. Es gibt das Recht, dass die Prüfungsgebühr vom Lehrberechtigten abgedeckt wird.
  4. Es gilt, dass für Jugendliche spezielle Arbeitszeitbestimmungen existieren.
  5. Es ist eine Regel, dass Lehrlinge keine Nachtarbeit leisten dürfen.

Auflösung des Lehrvertrags

Das-Sätze:

  1. Der Lehrvertrag kann in der Probezeit ohne Grund aufgelöst werden.
  2. Beide Seiten können den Lehrvertrag während der Probezeit auflösen.
  3. Eine einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses ist jederzeit möglich.
  4. Für die Rechtsgültigkeit ist eine Belehrungsbescheinigung erforderlich.
  5. Bei schuldhaftem Verhalten kann der Lehrvertrag von beiden Seiten gekündigt werden.

Dass-Sätze:

  1. Es ist geregelt, dass der Lehrvertrag in der Probezeit ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden kann.
  2. Es ist möglich, dass beide Seiten den Lehrvertrag während der Probezeit beenden.
  3. Es ist wichtig, dass eine einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses verpflichtet zu werden ist.
  4. Es ist notwendig, dass zur Rechtsgültigkeit eine Belehrungsbescheinigung von der Arbeiterkammer eingeholt wird.
  5. Es gilt, dass bei schuldhaftem Verhalten der Lehrberechtigte oder des Lehrlings der Vertrag gekündigt werden kann.