| Welches Thema | Page 1 GATT und Meistbegünstigung 1948 wurde von 23 Staaten das General Agreement on Tariffs and Trade (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen, kurz GATT) als Abkommen zur Zollsenkung abgeschlossen. Seit 1995 versuchte man im Rahmen des GATT auch den Handel mit Agrargütern und Dienstleistungen zu liberalisieren. Seither wird das GATT als Welthandelsorganisation bezeichnet. Bisher wurde der Mittelwert aller Zölle von 40 % auf 4 % gesenkt, sodass Einfuhrzölle in den GATT-Staaten praktisch keine handelspolitische Bedeutung mehr haben. Heute stehen vor allem die nichttarifarischen Handelshemmnisse/-hindernisse zur Diskussion, also jene, die nicht den Zoll betreffen. In der WTO werden in Ausnahmefällen Zollerhöhungen gestattet, um eine bestimmte durch Importe bedrohte inländische Erzeugung zu sichern. Weiters lassen die WTO- Regeln zu, dass Länder Importbeschränkungen zum Schutz der Gesundheit ergreifen, sofern die Maßnahmen wissen- schaftlich begründet sind. Auch Strafzölle wegen Dumpings |