Was zu schaffen ist | Prüfung |
Welches Thema | Entgeltabrechnung |
Welche Altersgruppe | Jahr oder Klasse 11 |
Frage-Typen | Gemischt |
Anzahl der Fragen | 8 |
Anzahl der Antworten | 4 |
Richtige Antworten | Genau 1 |
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Andere Präferenzen |
Willkommen zum Quiz über das Thema Entgeltabrechnung! Beantworte die folgenden Fragen, um dein Wissen in diesem wichtigen Bereich der Wirtschaft zu testen.
Was ist die Hauptfunktion der Entgeltabrechnung?
a) Erstellung von Jahresabschlüssen
b) Berechnung und Auszahlung der Gehälter
c) Verwaltung von Einkaufsprozessen
d) Durchführung von Marktanalysen
Welche der folgenden Abzüge wird normalerweise von einem Bruttogehalt vorgenommen?
a) Urlaubstage
b) Lohnsteuer
c) BONUS
d) Firmenauto
Was ist die Bedeutung des Begriffs "Bruttogehalt"?
a) Das Gehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben
b) Das Gehalt ohne jegliche Abzüge
c) Das Gehalt, das der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer auszahlt
d) Das Gehalt inklusive Bonuszahlungen
Welche Personalkosten fallen beispielsweise nicht in die Entgeltabrechnung?
a) Gehalt des Arbeitnehmers
b) Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
c) Betriebsausgaben
d) Lohnsteuer
Was wird unter dem Begriff "Abfindung" verstanden?
a) Eine Form der Altersvorsorge
b) Eine einmalige Zahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
c) Ein Bonus für gute Leistungen
d) Ein Teil des Gehaltes, der für die Steuerreserve einbehalten wird
Was ist die gesetzliche Grundlage für die Entgeltabrechnung in Deutschland?
a) Handelsrechtsgesetz
b) Einkommensteuergesetz
c) Arbeitszeitgesetz
d) Grundgesetz
Welche der folgenden Angaben sind in einer Gehaltsabrechnung normalerweise nicht enthalten?
a) Name des Arbeitnehmers
b) Steuerklasse
c) Telefonnummer des Geschäftsführers
d) Abzüge für Sozialversicherungen
Welche der folgenden Aussagen über die Sozialversicherungsbeiträge ist korrekt?
a) Nur der Arbeitgeber muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen
b) Die Beiträge werden nur für Vollzeitbeschäftigte erhoben
c) Die Beiträge werden sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer entrichtet
d) Es gibt keine Obergrenze für die Sozialversicherungsbeiträge
Viel Erfolg beim Beantworten der Fragen!